Die Generalstaatsanwaltschaft bearbeitet die berufsgerichtlichen Verfahren gegen Rechtsanwälte. Im Fall von Pflichtverletzungen führt sie die Ermittlungen und reicht, soweit erforderlich, bei dem Anwaltsgericht eine Anschuldigungsschrift ein. Das Anwaltsgericht kann u. a. die Ausschließung eines Rechtsanwaltes aus der Rechtsanwaltschaft verhängen.
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