Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Alphabetisierungskursen für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern unter zwei Jahren). Ziel ist es, den in Bayern ankommenden bzw. lebenden Asylbewerbern, Geduldeten und anerkannte Asylbewerber (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern unter zwei Jahren) zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Fähigkeit zu vermitteln, die deutsche Sprache zu lesen und zu schreiben.
Gefördert werden Alphabetisierungskurse für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern unter zwei Jahren).
Zuwendungsempfänger können alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein.
Zuwendungsfähig sind pauschalierte Personal- und Sachkosten.
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