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Bodenrichtwerte

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche in der betreffenden Wertezone durchschnittlichem Grundstückszustand. Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land abgeleitet und haben keine bindende Wirkung. Auch für landwirtschaftliche Flächen wurden  Bodenrichtwerte ermittelt. Die Werte beziehen sich auf die jeweils angegebene Ackerzahl bzw. Grünlandzahl.

Ebenfalls kann jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landkreis Ansbach, (Tel. 0981/468-1052) Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Ab Oktober 2019 werden die Richtwertzonen samt Bodenrichtwerte des kompletten Landkreises Ansbach auf der Internetseite http://bodenrichtwerte.bayern.de/ veröffentlicht und können dort kostenfrei eingesehen werden.