Wesentliche Ziele der Grünordnungsplanung sind:
Zuständig für die Aufstellung von Grünordnungsplänen ist die Gemeinde. Die Grünordnungsplanung kann in den Bebauungsplan integriert sein oder als eigenständiger Plan aufgestellt werden. Dieser ist für die einzelnen Bürger und Bürgerinnen verbindlich.
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