Betriebe, die
an ortsfesten Kälte-, und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und bzw. Brandschutzsystemen vornehmen, benötigen eine Zertifizierung gemäß § 6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art 6 DVO (EU) 2015/2067 bzw. VO (EG) Nr. 304/2008.
Der Antrag ist mittels Antragsformular beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu stellen.
Alle Ausgaben des Jahres
mehr erfahrenVeranstaltungen & Termine
mehr erfahrenOrientierung leicht gemacht
mehr erfahrenWir sind gerne für Sie da
mehr erfahren