Im Zusammenhang mit der Konsolidierung sind folgende Maßnahmen förderfähig:
Voraussetzung für ein Konsolidierungsdarlehen ist das Vorliegen eines tragfähigen Gesamtkonsolidierungskonzepts, das eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen Situation erwarten lässt und Beiträge des Darlehensnehmers und der Hausbank enthält.
Weitere Informationen, auch zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen, sind über die LfA Förderbank Bayern zu erhalten.
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