Die Förderung soll die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien ermöglichen. Damit sollen auch die Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit verbessert, die Abhängigkeit von nicht erneuerbaren Energieträgern verringert, die Energieversorgungssicherheit erhöht und Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden. Über den Einzelfall hinaus soll damit insbesondere auch ein Beitrag zur Erreichung der nationalen und internationalen Ziele zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung, der verstärkten Nutzung der Erneuerbaren Energien und der Reduktion der energie-bedingten CO2-Emissionen geleistet werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern sowie kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder vergleichbarer Einrichtungen im Freistaat Bayern.
Die Förderung wird auf Antrag in Form eines Zuschusses im Rahmen einer Projektförderung im Weg der Anteilfinanzierung gewährt.
Die Beihilfeintensität beträgt
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