Die Handwerkskammern haben Vermittlungsstellen eingerichtet und bieten Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern ein schnelles, formloses und kostenfreies Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten an. Die dort tätigen Schlichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.
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