Die Zuwendung soll insbesondere Kommunen bei der systematischen Vorbereitung und Durchführung von Vorhaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie der Bewältigung der Folgen des Klimawandels unterstützen. Sie soll helfen, bisher nicht erfasste Aspekte des Klimaschutzes außerhalb des Bereichs Energie zu berücksichtigen.
Gefördert werden
Zuwendungen können insbesondere bayerische Kommunen und deren Zusammenschlüsse erhalten, aber auch Kommunalunternehmen, andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts (wenn sie sich mehrheitlich in kommunaler Hand befinden), Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz sowie geeignete Anbieter der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:
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