Pflegende Angehörige erhalten drei kostenfreie FFP2-Masken. Das Landratsamt wird diese entsprechend den Vorgaben des Freistaates Bayern an die kreisangehörigen Kommunen im Landkreis versenden, wo sie ab demn 25.01.2021 in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen am Wohnort der pflegebedürftigen Person durch die Hauptpflegeperson abgeholt werden können.
Als Nachweis der Bezugsberechtigung ist das Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades des Pflegebedürftigen oder das Sozialmedizinische Gutachten des MDK Bayern notwendig und bei der Abholung vorzuzeigen.
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