Neuerungen bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen Einführung digitales Lichtbild
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 ist vorgesehen, dass ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von hoheitlichen Dokumenten genutzt werden dürfen.
Hierfür wurde uns von der Bundesdruckerei ein Aufnahmesystem zur Verfügung gestellt, welches Ihnen ermöglicht, bei der Beantragung vor Ort ein Lichtbild aufzunehmen.
Für dieses digitale Lichtbild fällt eine Gebühr von 6,00 € an.
Das Aufnahmesystem wurde am Dienstag, den 02.09.2025, im Rathaus aufgestellt und in Betrieb genommen.
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, direkt vor Ort ein digitales Lichtbild aufzunehmen. Das Lichtbild wird nicht ausgedruckt und kann lediglich für die Beantragung der Ausweisdokumente genutzt werden.
Natürlich steht es Ihnen auch weiterhin frei, einen Fotografen oder einen Dm-Markt aufzusuchen, der das Lichtbild dem Bürgerbüro digital in einem cloudbasierten Verfahren zur Verfügung stellt. Hierfür erhalten Sie vom Fotografen oder vom Dm-Markt einen QR-Code, welcher bei der Beantragung des neuen Dokuments dann vorgelegt werden muss.
Papiergebundenen Lichtbilder werden nicht mehr angenommen!
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
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